Einspeisung Gas

Bedingungen für den Netzzugang Gas

1. Bedingungen für den Netzzugang – § 20 EnWG

Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind bereit, alle bestehenden Transportverträge auf das neue Netzzugangsmodell Gas umzustellen.

2. Vertragspaket Biogaseinspeisung – § 20 Abs. 1 EnWG