Einspeisung Strom
Marktstammdatenregister
Einspeisemanagement
Allgemeine Informationen zum Einspeisemanagement / Redispatch 2.0
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom aus Photovoltaik-, Biogas- und insbesondere Windkraftanlagen dezentral in die Netze eingespeist.
Bei drohenden Überlastungen von Netzbetriebsmitteln wie Transformatoren oder Kabeln durch zu hohe Einspeiseleistungen werden durch das Einspeisemanagement („EisMan-Einsatz“) Anlagen ferngesteuert solange heruntergeregelt, bis der Engpass behoben ist.
Würden die Maßnahmen des Einspeisemanagements nicht durchgeführt werden, hätte dies zur Folge, dass in einigen Regionen – insbesondere an unserer Westküste – der Zubau von EEG-Anlagen bereits hätte gestoppt werden müssen. Ohne das Einspeisemanagement kann eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie nicht mehr gewährleistet werden. Das Ziel des Einspeisemanagements ist also die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Hinweis zum Redispatch 2.0
Ab dem 01.10.2021 gelten neue ergänzende Regelungen für die Abregelung aller Einspeiseanlagen ab 100kW installierter Leistung, die unter dem Begriff Redispatch 2.0 zusammengefasst worden sind. Entsprechende Anlagenbetreiber werden von der HusumNetz hierzu gesondert schriftlich informiert.
Ob ihre Anlage konkret im Rahmen des Einspeisemanagements/Redispatch 2.0 ausgesteuert wurde, können sie auf der Seite unseres vorgelagerten Netzbetreibers, der Schleswig-Holstein Netz AG, nachvollziehen. Klicken sie hierzu bitte auf folgenden externen Link.
Mithilfe ihres Anlageindividuellen Anlageschlüssels können sie dort abrechnungsrelevante Angaben zur ihrer Abregelung finden.