Einspeisung Strom

Stromeinspeisung aus Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG

Die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage muss über einen Elektroinstallateur (eingetragener Fachbetreib) erfolgen.

Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (Nennung Leistung u. Zähler für PV-Anlage)
  • Lageplan 1: 500, aus dem die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anlage/Anlagen (Dachfläche) hervorgeht. Bereits vorhandene Anlagen sind ebenfalls zu kennzeichnen.
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (Formulare VDE-AR-N 4105:2011-08)
  • Konformitätserklärung Wechselrichter /NA-Schutz VDE-AR-N 4105:2011-08
  • Übersichtsschaltplan mit Angaben über Fabrikat, Schaltung und Funktion der einzelnen Einrichtungen
  • Messaufbau/Messkonzept der Erzeugungsanlage

Die Unterlagen stehen auf dieser Internetseite zur Verfügung.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese von uns geprüft. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen werden wir Rücksprache mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur/Anlagenerrichter halten.

Für jede zu errichtende Erzeugungsanlage wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist.

Nach der erfolgten Netzprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage und ggf. eine Aufstellung über die für Sie in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 8 Wochen.

Bitte prüfen Sie die Angaben und senden Sie uns dann die Einspeisezusage vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Die Fertigstellung der Erzeugungsanlage ist durch Ihren Installateur bei uns anzuzeigen. Nach Herstellung der Betreiberbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage (d.h. die Module und Wechselrichter sind installiert, der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet) meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage. Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Mehr dazu steht unter Punkt 9 Markstammdatenregister.

Nach Eingang der Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur und Rückgang der Einspeisezusage werden wir einen Termin zur Zählersetzung mit Ihrem Elektroinstallateur abstimmen. Dieser wird den Termin an Sie weitergeben.

Nach der erfolgten Inbetriebnahme wird die Erzeugungsanlage in unser Abrechnungssystem angelegt und Sie erhalten eine Bestätigung in der Ihnen gleichzeitig die Höhe der Abschläge mitgeteilt werden. Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung im ersten Quartal des Folgejahres.

Anmeldung der Erzeugungsanlage gemäß Marktstammdatenregisterverordnung MaStRV. Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen (EEG, KWKG und Stromspeicher-systeme) im Marktstammdatenregister (MaStR). Diese Registrierung ist Voraussetzung damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können. Sollte Ihnen die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei der Fertigmeldung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach, damit die Vergütungsauszahlung erfolgen kann.

Hinweise zur Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) finden Sie auf unserer Internetseite.

Folgendes sollten Sie beachten:

Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.

Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab.

Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit allen erforderlichen Angaben.

Aufgrund der Gesetzesänderung müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk ab sofort nur noch im Marktstammdatenregister eintragen.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Hinweise zur Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) finden Sie auf unserer Internetseite.

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir gegebenenfalls Ihren Zähler austauschen müssen. Der Wechsel des Zählers ist für Sie kostenfrei.

Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung.

Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über einen eingetragenen Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Marktstamm­daten­register

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Haben Sie noch Fragen?

Unter www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter in der Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228/14 33 33 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, das Sie unter
www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.

Beigefügt können Sie sich den Flyer der Bundesnetzagentur zu dem Hintergrund des Marktstammdatenregisters sowie das Informationsschreiben mit den oben genannten Meldepflichten herunterladen. Zum Lesen benötigen Sie einen Browser mit PDF-Unterstützung oder einen PDF-Reader.

Flyer zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Informationsschreiben zum Start des Marktstammdatenregisters

Einspeise­management

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom aus Photovoltaik-, Biogas- und insbesondere Windkraftanlagen dezentral in die Netze eingespeist.

Bei drohenden Überlastungen von Netzbetriebsmitteln wie Transformatoren oder Kabeln durch zu hohe Einspeiseleistungen werden durch das Einspeisemanagement („EisMan-Einsatz“) Anlagen ferngesteuert solange heruntergeregelt, bis der Engpass behoben ist.

Würden die Maßnahmen des Einspeisemanagements nicht durchgeführt werden, hätte dies zur Folge, dass in einigen Regionen – insbesondere an unserer Westküste  der Zubau von EEG-Anlagen bereits hätte gestoppt werden müssen. Ohne das Einspeisemanagement kann eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie nicht mehr gewährleistet werden. Das Ziel des Einspeisemanagements ist also die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen.

Flyer zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Informationsschreiben zum Start des Marktstammdatenregisters

Ab dem 01.10.2021 gelten neue ergänzende Regelungen für die Abregelung aller Einspeiseanlagen ab 100kW installierter Leistung, die unter dem Begriff Redispatch 2.0 zusammengefasst worden sind. Entsprechende Anlagenbetreiber werden von der HusumNetz hierzu gesondert schriftlich informiert.

Ob ihre Anlage konkret im Rahmen des Einspeisemanagements/Redispatch 2.0 ausgesteuert wurde, können sie auf der Seite unseres vorgelagerten Netzbetreibers, der Schleswig-Holstein Netz AG, nachvollziehen. Klicken sie hierzu bitte auf folgenden externen Link.

Mithilfe ihres Anlageindividuellen Anlageschlüssels können sie dort abrechnungsrelevante Angaben zur ihrer Abregelung finden.

Rein technisch gesehen nimmt der Betreiber einer EEG-Erzeugungsanlage die Durchführung einer EEG-Einspeisemanagementmaßnahme gar nicht wahr, da die zugehörigen Prozesse voll automatisiert ablaufen. Der vorgelagerte Netzbetreiber sendet via Fernwirktechnik ein Reduzierungssignal direkt an die EEG-Anlage, woraufhin diese ihre Einspeiseleistung im erforderlichen Umfang reduziert. Die Leistungsreduzierung erfolgt üblicherweise in 3 Leistungsstufen:

60 % = Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Nennleistung
30 % = Reduzierung der Einspeiseleistung auf 30 % der installierten Nennleistung
0 % = Reduzierung der Einspeiseleistung auf 0 % der installierten Nennleistung

Sobald der Netzengpass nicht mehr besteht, sendet der vorgelagerte Netzbetreiber ein entsprechendes Freigabesignal (100 %) an die Anlage, woraufhin diese ihren Betrieb wieder aufnimmt.

Die von einer Einspeisemanagementmaßnahme betroffenen Betreiber von EEG-Anlagen haben gemäß § 15 EEG 2014 gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach den dem Anlagenbetreiber aufgrund des Einsatzes „entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen“ – also dem entgangenen Rohrertrag.

Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Regelung nach § 11 liegt, hat die Kosten der Entschädigung zu tragen.

Genauere Informationen zur Entschädigungszahlung sind diesem Link zu entnehmen.