Hausanschluss und Baustellenversorgung
Netzanschluss
Informationen zum Netz-/Hausanschluss
Der Netzanschluss verbindet das Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Kundenanlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Versorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung, im Erdgas- und Trinkwassernetz ist dies in der Regel die Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung. Für alle Anlagenteile hinter der Eigentumsgrenze liegt die Verantwortlichkeit des Anschlussnehmers.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweiligen Anlagen, das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederdrucknetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Erdgas zur Verfügung stellen müssen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung gelten die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweiligen Anlagen, das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Trinkwassernetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Trinkwasser zur Verfügung stellen müssen.
Zusätzlich zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gelten die Ergänzenden Bestimmungen sowie die Anlage (Preisblatt) zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.
Aktuelle Pauschalpreise gemäß NAV, NDAV und AVBWasserV ab dem 01.02.2024
Pauschalpreise gemäß NAV, NVAD und AVBWasserV mit Gültigkeit bis 31.01.2024
Aktueller Hinweis
Kein Buddeln ohne Prüfung: Auch für uns als Betreiber der Energie- und Trinkwassernetze gilt in Husum die Pflicht, Auskunft beim Kampfmittelräumdienst des Landes einzuholen. Wenn Sie uns mit einem Hausanschluss beauftragen, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit der Behörde. Beschleunigen können wir das Verfahren allerdings nicht. Aus diesem Grund kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten zwischen drei und sechs Wochen bei Hausanschlüssen.
Bauherrenmappe
Der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Zahlreiche Dinge müssen beachtet werden. Sie stehen vor der Aufgabe, aus unzähligen Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern – uns eingeschlossen – die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau zusammenzutragen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Bauherrenmappe soll Ihnen dabei helfen, sich in dieser turbulenten Zeit, die ein Hausbau mit sich bringt, zurechtzufinden. Mit diesem kleinen „Fahrplan“ bekommt Ihr Haus reibungslos Netzanschlüsse für Energie und Trinkwasser.
Wir beraten Sie auch gerne persönlich und sind grundsätzlich zu allen Fragen rund um den Netzanschluss für Sie da.
Gebiete, in denen wir für die Hausanschlüsse zuständig sind
Als Netzbetreiber sind wir für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung in den Gebieten zuständig, in denen ein Konzessionsvertrag zwischen der Kommune (jeweilige Gemeinde oder Stadt) und den Stadtwerken Husum Netz GmbH besteht.
In den nachstehenden Gemeinden sind wir für Sie als Trinkwassernetzbetreiber zuständig:
- Stadt Husum ausgenommen dem Ortsteil Schobüll *
- Gemeinde Mildstedt
Die Angebotserstellung sowie die spätere Abrechnung für einen Trinkwasseranschluss erfolgt im Namen und Auftrag der Stadtwerke Husum GmbH.
* Ein Hinweis sei uns hier gestattet:
In dem Ortsteil Schobüll sowie in der Gemeinde Hattstedt ist der WV Treene für die Trinkwasserversorgung zuständig.
In den nachstehenden Gemeinden sind wir für Sie als Elektrizitätsnetzbetreiber zuständig:
- Stadt Husum inkl. dem Ortsteil Schobüll
- Gemeinde Mildstedt
- Gemeinde Hattstedt (Niederspannungsnetz inkl. der Ortsnetzstationen)
Sie haben Fragen zu unseren Netzgebieten?
Hier finden Sie unser Versorgungsgebiet!
Wenden Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartner.
Sofern sich Ihr Netzanschluss in keinem der o. g. Gebiete befindet, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Netzbetreiber.
8 Schritte zum Netz-/Hausanschluss
Als Hausbesitzer, Bauherr oder Bevollmächtigter planen Sie die Änderung, die Herstellung bzw. die Abtrennung von Hausanschlüssen. Nachstehend möchten wir Ihnen die Schritte beschreiben, wie Sie zu Ihrem Hausanschluss kommen.