Netzanschluss Trinkwasser
Wasser marsch
Damit wir Sie mit Trinkwasser in erstklassiger Qualität versorgen können, muss Ihr Gebäude zunächst mit dem öffentlichen Wasserverteilungsnetz verbunden werden.
Die Wasserleitung wird dazu unterirdisch in einem Rohrgraben verlegt. Der Wasserhausanschluss beginnt an der Abzweigstelle der Netzleitung und endet an der ersten Hauptabsperrvorrichtung. Hier befindet sich die Eigentumsgrenze zu Ihrer Anlage. Bitte beachten Sie, dass Sie als Anschlussnehmer für die Anlageteile hinter der Hauseinführung verantwortlich sind.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Trinkwassernetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Trinkwasser zur Verfügung stellen müssen.
Zusätzlich zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gelten die Ergänzenden Bestimmungen sowie die Anlage (Preisblatt) zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.
Bauherrenmappe
Der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Zahlreiche Dinge müssen beachtet werden. Sie stehen vor der Aufgabe, aus unzähligen Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern – uns eingeschlossen – die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau zusammenzutragen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Bauherrenmappe soll Ihnen dabei helfen, sich in dieser turbulenten Zeit, die ein Hausbau mit sich bringt, zurechtzufinden.
Mit diesem kleinen „Fahrplan“ bekommt Ihr Haus reibungslos Netzanschlüsse für Energie und Trinkwasser.
Gebiete, in denen wir für die Hausanschlüsse zuständig sind
Als Netzbetreiber sind wir für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung in den Gebieten zuständig, in denen ein Konzessionsvertrag zwischen der Kommune (jeweilige Gemeinde oder Stadt) und den Stadtwerken Husum Netz GmbH besteht.
In den nachstehenden Gemeinden sind wir für Sie als Trinkwassernetzbetreiber zuständig:
- Stadt Husum ausgenommen dem Ortsteil Schobüll *
- Gemeinde Mildstedt
Sie haben Fragen zu unseren Netzgebieten? Wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner.
Die Angebotserstellung sowie die spätere Abrechnung für einen Trinkwasseranschluss erfolgt im Namen und Auftrag der Stadtwerke Husum GmbH.
Sofern sich Ihr Netzanschluss in keinem der o. g. Gebiete befindet, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Netzbetreiber.
* Ein Hinweis sei uns hier gestattet:
In dem Ortsteil Schobüll sowie in der Gemeinde Hattstedt ist der WV Treene für die Trinkwasserversorgung zuständig.
8 Schritte zum Netz-/Hausanschluss
Als Hausbesitzer, Bauherr oder Bevollmächtigter planen Sie die Änderung, die Herstellung bzw. die Abtrennung von Hausanschlüssen. Nachstehend möchten wir Ihnen die Schritte beschreiben, wie Sie zu Ihrem Hausanschluss kommen.
