Grundversorgerfeststellung Gas

Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gemäß § 36 II EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Stichtag des aktuellen Grundversorgerwechsels ist der 01. Januar 2025.

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Grundversorger des Netzgebietes 25813 Husum

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum

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Grundversorger des Netzgebietes 25866 Mildstedt

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum

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Grundversorger des Netzgebietes 25856 Hattstedt

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum

Der zuständige Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 lautet:

Stadtwerke Husum GmbH

Am Binnenhafen 1
25813 Husum