Einspeisung Gas
Bedingungen für den Netzzugang Gas
1. Bedingungen für den Netzzugang – § 20 EnWG
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind bereit, alle bestehenden Transportverträge auf das neue Netzzugangsmodell Gas umzustellen.
2. Vertragspaket Biogaseinspeisung – § 20 Abs. 1 EnWG
![Herr Porath](https://www.husumnetz.de/wp-content/uploads/2023/09/herr_porath.png)