Netzzugang und Netznutzungsentgelte Gas

1. Netzzugang

1.1 Lieferantenrahmenvertrag und Zertifikate

Hier finden Sie unseren aktuellen Lieferantenrahmenvertrag Gas

1.2 Gleichbehandlung – § 7a EnWG

Gleichbehandlung

Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Stadtwerke Husum Netz GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeitern verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Über die jeweils im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen ist zum 31. März jeden Jahres ein Bericht zu veröffentlichen.

2. Netzentgelte

2.1 Änderungen der Netzentgelte – § 17 GasNEV

Änderungen der Netzentgelte

Ein  Antrag auf Genehmigung neuer Netzentgelte gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde im Jahr 2021 gestellt. Das endgültige Ausgangsniveau liegt zum Zeitpunkt der veröffentlichten finalen Netzentgelte des Jahres 2023 nicht vor.

2.2 Allgemeine Netzentgelte

Entgelte Netzgebiete Husum, Hattstedt und Mildstedt

Anbei finden sie aktuell gültigen Preisblätter der Gas.Netznutzung für die laufenden Abrechnungszeiträume der Stadtwerke Husum Netz GmbH.

2.3 Individuelle Netzentgelte

Sonderformen der Netznutzung – § 20 GasNEV

Es sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.

3. Technische Anschlussbedingungen und Vorschriften

3.1 Niederdruck­anschluss­verordnung (NDAV)

Die Regeln für den Anschluss an das Netz der Stadtwerke Husum Netz GmbH gemäß § 40 I Nr. 8 GasNZV können aus dem nachfolgenden Veröffentlichungsbereich 3.2 Technische Mindestanforderung und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) entnommen werden bzw. sind hier abrufbar.

3.2 Technische Mindestanforderungen

Neben den allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss (NDAV) gelten die Technischen Regeln für die Gas-Installationen (DVGW-TRGI) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V in der jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus sind die Stadtwerke Husum Netz GmbH als Betreiber eines Gasverteilungsnetzes nach § 19 Abs. 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung von Direktanschlüssen und -leitungen gemäß § 19 EnWG zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen.

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Der Anwendungsbereich gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie und für Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 262.

Die Anwendung dieser Technischen Regel gewährleistet objektiv und diskrimierungsfrei die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen, den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und eine korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern und ihren Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander.

Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

  • DVGW Regelwerk
  •  DIN Normen
  •  VDE Regelwerk
  •  UVV der Berufsgenossenschaft
  •  Biogaseinspeisung (s. § 20 Abs. 1 EnWG)

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 ist somit ein erster Schritt zur Vervollständigung des nationalen Ordnungsrahmens, mit dem Ziel, grundlegen MIndestanforderungen an Interoperabilität und den Anschluss an Gasversorgungsnetze zu formulieren.