Erdgas – Abrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die thermische Erdgas-/Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem Arbeitsblatt G 685 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) „Gasabrechnung“ durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechenden Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgas-/Netznutzungsabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).

Hinweise für den Kunden: Mehr Transparenz in der Gas-/Netzabrechnung

Auf dem Ergas- und Netznutzungsabrechnungen finden unsere Kunden und Marktpartner ab dem 01.01.2010 zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Sie zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.

Ausgangspunkt für die Abrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Mengen, also das Betriebsvolumen (Vb) in m³ des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für unsere Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m³) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in kWh notwendig.

Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.

Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar.

Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt. Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 °C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und eine stündliche Menge kleiner 400 m³/h nicht übersteigt. Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden. Alle installierten Zähler des Netzgebietes der Stadtwerke Husum Netz GmbH sind einer Höhenzone zugeordnet. Die geodätische Höhe (H) des Gasnetzes der Stadtwerke Husum Netz GmbH beträgt 0–50 m.

Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler beim Kunden. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet. Eine Änderung des Effektivdrucks erfordert technische Umbaumaßnahmen am Gasdruckregelgerät, die nur im Auftrag von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ausgeführt werden dürfen.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel: z = Tn/Teff x (pamb + peff)/pn x 1/k

Dabei bedeuten:

z = Zustandszahl
Vn = Normvolumen [m³]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
Tn = Normtemperatur = 0°C = 273, 15 K
K = Kompressibilitätszahl = 1
Pn = Normdruck = 1.013,25 mbar
Teff = Temperatur des Erdgases = 288,15 K (15 °C)
Pamp = Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.016 – (0,12 x H/m) [mbar]
H = zugeordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m]
Peff = Überdruck am Gaszähler [m]

Abrechnungsbrennwert

Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Er wird auch „oberer Heizwert“ genannt. Die Angabe des Brennwertes erfolgt in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³). Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. So haben etwa Butan und Propan einen deutlich höheren Brennwert als z. B. Methan, welches aber den Hauptbestandteil von Erdgas ausmacht.

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Erdgassorten:

  • Erdgas „L“ (z. B. aus den Niederlanden und Norddeutschland): Durch den hohen Anteil an Intergasen hat L-Gas einen relativ geringen Brennwert von ca. 8,2 bis 8,9.
  • Erdgas „H“ (aus der Nordsee und den GUS-Staaten): Dieses Gas hat einen durchschnittlichen Brennwert von ca. 10,0 bis 12,0, wobei das Gas aus der Nordsee aufgrund des größeren Anteils an Ethan, Propan, Butan und Pentan einen höheren Brennwert besitzt.

Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Die Gasbeschaffenheit ist damit unabhängig vom gewählten Erdgaslieferanten des Kunden. Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p, bei dem Reaktion abläuft, konstant bleibt und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden. Durch natürliche Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes gibt es keinen einheitlichen Brennwert für alle Kunden. Der Abrechnungsbrennwert wird über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt.

Die thermische Energiemenge

Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):

E = Vb x z x Hs,eff

Dabei bedeuten:

E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs,eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]

Gasbeschaffenheit und Brennwert – § 40 I 1 Nr. 7 GasNZV

Monat/ Jahr Netz­kopplungs­punkt Lokation Gas­beschaffen­heit Brennwert [kWh/m³]
2.2024 Husum Husum, Grüner Weg/­Südermarsch H-Gas 11,438
2.2024 Mildstedt Mildstedt, Hauptstraße/­Rantrumer Chaussee H-Gas 11,446
2.2024 Husum/Schobüll Husum/Schobüll, Halebüller Weg H-Gas 11,523
2.2024 Hattstedt Hattstedt, B5 H-Gas 11,,523
Monat/ Jahr Netz­kopplungs­punkt Lokation Gas­beschaffen­heit Brennwert [kWh/m³]
1.2024 Husum Husum, Grüner Weg/­Südermarsch H-Gas 11,642
1.2024 Mildstedt Mildstedt, Hauptstraße/­Rantrumer Chaussee H-Gas 11,641
1.2024 Husum/Schobüll Husum/Schobüll, Halebüller Weg H-Gas 11,634
1.2024 Hattstedt Hattstedt, B5 H-Gas 11,,634