Hausanschluss und Baustellenversorgung

Baustellenversorgung und Anschlussänderung

Informationen über Baustrom, Bauwasser und Anschlussänderung

Wie bekomme ich einen Baustromanschluss?

Schon während der Bauphase wird Strom benötigt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Baustrom und Hausanschluss im Zuge eines Beratungstermins abzuklären. Da der Betrieb von elektrischen Geräten großer Leistung (Kräne, Pumpen, Gebläse etc.) zu Schwierigkeiten in der Stromversorgung benachbarter Anwesen führen kann, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Der Bauanschluss wird in Form eines Anschlusskastens oder durch Direktanschluss an einem Kabelverteilerschrank erstellt. Für die Erstellung eines Baustromanschlusses können Vorarbeiten notwendig sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Die Baustromverteilung mit Zählerplatz und Zuleitungen sind bauseits beizustellen und durch einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb anzuschließen und zu prüfen.

Bitte beauftragen Sie zur Anmeldung Ihres Baustromanschlusses einen Elektroinstallationsbetrieb. Die Elektrofachfirma ist als Konzessionsträger unter Verwendung des Vordruckes „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“ für das Einreichen dieses Vordruckes zuständig.

Beachten Sie die Sicherheit!

Baustromanschlüsse sind elektrische Betriebsmittel und entsprechend den Technischen Richtlinien aufzustellen und zu prüfen. Hierbei muss auch an die erforderlichen Wiederholungsprüfungen während der Nutzungszeit gedacht werden.

Wie bekomme ich einen Bauwasseranschluss?

Schon während der Bauphase wird meist Bauwasser benötigt. Der Bauanschluss wird als Vorverlegung des Trinkwasseranschlusses erstellt. Für die Erstellung werden Vorarbeiten notwendig sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Bauwasser benötigt wird.

Für die Baustellenversorgung bitten wir um Ausfüllung unseres Formulars „Auftrag für die Versorgung mit Bauwasser“ gem. AVBWasserV.

Für Rückfragen zur Beauftragung einer Bauwasseranschlusses wenden Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartner. Die Angebotserstellung sowie die spätere Abrechnung für Trinkwasser erfolgt im Namen und Auftrag der Stadtwerke Husum GmbH.

Wie erfolgt eine Abtrennung des Netzanschlusses?

Sie planen den Abriss eines Gebäudes auf Ihrem Grundstück für den Neubau einer Wohnimmobilie. Um den Abriss durchführen zu können, ist der Ausbau der Messeinrichtungen sowie die Abtrennung der vorhandenen Versorgungsanschlüsse erforderlich.

Hierfür füllen Sie bitte unser Formblatt „Auftrag zur Änderung des Elektrizitäts-/Erdgas-/Trinkwasser-Hausanschluss“ aus und senden dieses unterschrieben und ggf. mit Zustimmung des Grundstückseigentümers an uns zurück.

Die Kosten für die zu erfolgenden Zählerausbauten sowie den Abtrennungsarbeiten sind in dem Formblatt aufgeführt. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Abtrennung der Versorgungsanschlüsse werden vom Vertragstiefbauer der Stadtwerke Husum Netz GmbH ausgeführt und dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Der Zählerausbau kann unverzüglich nach der schriftlichen Beauftragung abgestimmt werden und erfolgen, wobei die Abtrennung erst nach Rücksprache mit Ihnen erfolgt, sobald die Planungen für den Neubau abgeschlossen sind und die neuen Anschlusswerte für die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Trinkwasser vorliegen

Somit besteht die eventuelle Möglichkeit, die vorhandenen Anschlüsse für den Neubau zu nutzen oder falls notwendig entsprechend gleich an der Hauptleitung abzutrennen.

Dieses ist nicht erforderlich, wenn zukünftig keine Bebauung des Grundstückes erfolgt.

Informationen zur Baustellenversorgung finden Sie unter der Rubrik Baustrom bzw. Bauwasser.

Sie sind sich nicht sicher, wer als Netzbetreiber für Ihre Liegenschaft bzw. Ihr Grundstück zuständig ist?

Schauen Sie in die Rubriken Hausanschlüsse oder Netzanschlüsse. Hier haben wir die Gebiete aufgelistet, in denen wir als Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner sind.

Sicherheit geht vor!

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie als Eigentümer oder Betreiber für Ihre Kundenanlage zuständig sind. Dementsprechend sind die jeweiligen Fachbetriebe von Ihnen für erforderliche Rückbau-, Sicherungs- oder Zusammenlegungsarbeiten zu beauftragen.

Dieses ist besonders bei Rückbauarbeiten in der Gasinstallation zu beachten. Stillgelegte Anlagenteile sind durch Ihren Fachbetrieb entsprechend zu entgasen und zu sichern.

Sie haben noch Fragen zum Thema Abtrennung/Stilllegung? Wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner.

Sie möchten eine Veränderung an Ihrem Netzanschluss vornehmen lassen?

Ihr Netzanschluss muss zum Beispiel durch eine räumliche Umgestaltung in Ihrer Liegenschaft verändert oder an einen anderen Anschlusspunkt verlegt werden? Sprechen Sie uns an, damit in einem Vor-Ort-Termin die Sachlage aufgenommen werden kann. Unter der Berücksichtigung Ihrer Belange sowie unter der Beachtung der entsprechenden Technischen Richtlinien werden wir Ihnen gern ein Angebot für die erforderlichen Arbeiten unterbreiten. Wenden Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartner:

Sie benötigen mehr Leistung aus den Versorgungsnetzen?

Der Einbau von Verbrauchsgeräten wie zum Beispiel Durchlauferhitzer oder einer Sauna bzw. eine Änderung von Betriebsabläufen in Ihrer Firma ist geplant oder soll umgesetzt werden? Hierfür kann eine Anpassung oder Veränderung am Netzanschluss erforderlich werden.

Da der Betrieb von Geräten mit großer Leistung (Durchlauferhitzer, Kräne, Pumpen, Gebläse etc.) zu Schwierigkeiten in der Versorgung benachbarter Anwesen führen kann, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Hierfür können Vorarbeiten notwendig sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und stimmen Sie die geplanten Veränderungen mit Ihren jeweiligen Fachbetrieb ab.

Der von Ihnen beauftragte Fachbetrieb wird dann unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes die Leistungsveränderung bei uns anmelden. Nach dem Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung und unter der Berücksichtigung Ihrer Belange sowie der Beachtung der entsprechenden Technischen Richtlinien werden wir Ihnen gern ein Angebot für die erforderlichen Arbeiten und Leistungen unterbreiten. Wenden Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartner.

Netzanschluss

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweiligen Anlagen, das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.

Informationen zum Netz-/Hausanschluss

Der Netzanschluss verbindet das Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Kundenanlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Versorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung, im Erdgas- und Trinkwassernetz ist dies in der Regel die Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung. Für alle Anlagenteile hinter der Eigentumsgrenze liegt die Verantwortlichkeit des Anschlussnehmers.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederdrucknetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Erdgas zur Verfügung stellen müssen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweiligen Anlagen, das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Trinkwassernetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Trinkwasser zur Verfügung stellen müssen.

Zusätzlich zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gelten die Ergänzenden Bestimmungen sowie die Anlage (Preisblatt) zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH.

Pauschalpreise gemäß NAV, NVAD und AVBWasserV mit Gültigkeit bis 31.01.2024

Aktueller Hinweis

Kein Buddeln ohne Prüfung: Auch für uns als Betreiber der Energie- und Trinkwassernetze gilt in Husum die Pflicht, Auskunft beim Kampfmittelräumdienst des Landes einzuholen. Wenn Sie uns mit einem Hausanschluss beauftragen, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit der Behörde. Beschleunigen können wir das Verfahren allerdings nicht. Aus diesem Grund kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten zwischen drei und sechs Wochen bei Hausanschlüssen.

Bauherrenmappe

Der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Zahlreiche Dinge müssen beachtet werden. Sie stehen vor der Aufgabe, aus unzähligen Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern – uns eingeschlossen – die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau zusammenzutragen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Unsere Bauherrenmappe soll Ihnen dabei helfen, sich in dieser turbulenten Zeit, die ein Hausbau mit sich bringt, zurechtzufinden. Mit diesem kleinen „Fahrplan“ bekommt Ihr Haus reibungslos Netzanschlüsse für Energie und Trinkwasser.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich und sind grundsätzlich zu allen Fragen rund um den Netzanschluss für Sie da.

Gebiete, in denen wir für die Hausanschlüsse zuständig sind

Als Netzbetreiber sind wir für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung in den Gebieten zuständig, in denen ein Konzessionsvertrag zwischen der Kommune (jeweilige Gemeinde oder Stadt) und den Stadtwerken Husum Netz GmbH besteht.

In den nachstehenden Gemeinden sind wir für Sie als Trinkwassernetzbetreiber zuständig:

  • Stadt Husum ausgenommen dem Ortsteil Schobüll *
  • Gemeinde Mildstedt

Die Angebotserstellung sowie die spätere Abrechnung für einen Trinkwasseranschluss erfolgt im Namen und Auftrag der Stadtwerke Husum GmbH.

* Ein Hinweis sei uns hier gestattet:

In dem Ortsteil Schobüll sowie in der Gemeinde Hattstedt ist der WV Treene für die Trinkwasserversorgung zuständig.

In den nachstehenden Gemeinden sind wir für Sie als Elektrizitätsnetzbetreiber zuständig:

  • Stadt Husum inkl. dem Ortsteil Schobüll
  • Gemeinde Mildstedt
  • Gemeinde Hattstedt (Niederspannungsnetz inkl. der Ortsnetzstationen)

Sie haben Fragen zu unseren Netzgebieten?

Hier finden Sie unser Versorgungsgebiet!
Wenden Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartner.

Sofern sich Ihr Netzanschluss in keinem der o. g. Gebiete befindet, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Netzbetreiber.

8 Schritte zum Netz-/Hausanschluss

Als Hausbesitzer, Bauherr oder Bevollmächtigter planen Sie die Änderung, die Herstellung bzw. die Abtrennung von Hausanschlüssen. Nachstehend möchten wir Ihnen die Schritte beschreiben, wie Sie zu Ihrem Hausanschluss kommen.

Zur Verbindung Ihrer Kundenanlage mit dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Husum Netz GmbH müssen die erforderlichen Netzanschlüsse hergestellt werden. Um Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir von Ihnen unseren vollständig ausgefüllten Vordruck für die Herstellung Versorgung mit Energie und Trinkwasser mit den nachstehend aufgeführten Angaben bzw. Unterlagen:

  • Benennung der gewünschten Netzanschlüsse
  • Angaben für die Erdarbeiten
  • Anzahl der Wohneinheiten bzw. Benennung der Gewerbefläche
  • die voraussichtlichen Anschlusswerte für die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Trinkwasser einen Lageplan im Maßstab 1:500 mit Entwässerungsplan
  • einen Grundrissplan im Maßstab 1:100 (Bitte den Hausanschlussraum bzw. die Hausanschlusswand auf dem Grundrissplan kennzeichnen)
  • nach Rücksprache: Festlegung des Anschlusspunktes
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
Um zu klären, wo die optimalen Standorte für die Hausanschlüsse Ihrer Liegenschaft bzw. Ihres Bauvorhabens sind, führen wir gern ein Informationsgespräch mit Ihnen. Dabei gehen wir unter der Beachtung der jeweiligen technischen Richtlinien gern auf Ihre individuell geplanten Vorstellungen ein und möchten alle offenen Fragen sowie die erforderlichen Voraussetzungen für die Angebotserstellung mit Ihnen abstimmen. Hierfür stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Benennung der gewünschten Netzsanschlüsse/ Energiearten bzw. gewünschte Versorgungsart Angaben für die Erdarbeiten/ sollen Eigenleistungen auf dem Grundstück erfolgen Anzahl der Wohneinheiten bzw. Benennung der Gewerbefläche/ was für ein Gebäude wird errichtet die voraussichtlichen Anschlusswerte für die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Trinkwasser/ Angabe der Leistungswerte – Fragen Sie Ihre Installateure einen Lageplan im Maßstab 1:500 mit Entwässerungsplan/ Maßstabsgetreu einreichen!

Einen Grundrissplan im Maßstab 1:100/ Maßstabsgetreu einreichen! (Bitte den Hausanschlussraum bzw. die Hausanschlusswand auf dem Grundrissplan kennzeichnen)/ Übergabepunkt der Netzanschlüsse kennzeichnen nach Rücksprache: Festlegung des Anschlusspunktes/ Berücksichtigung der techn. Anschlussbedingungen Zustimmung des Grundstückseigentümers/ sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind Formular bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, inkl. der erforderlichen Anlagen.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen zur Angebotserstellung vorliegen, erfolgt die notwendige Netzprüfung zur Realisierung der Anschlussherstellung. In Abhängigkeit der Größe der Baumaßnahme und deren Komplexität, erhalten Sie nach Eingang der vollständigen Unterlagen Ihre gewünschten Angebotsunterlagen sowie die entsprechenden Netzanschlussverträge (nur bei Elektrizität und/oder Erdgas).

Die Angebotserstellung sowie die spätere Abrechnung für Trinkwasser erfolgt im Namen und Auftrag der Stadtwerke Husum GmbH.

Bitte senden Sie zu Ihrer Einverständniserklärung die Netzanschlussverträge zweifach unterschrieben und die Auftragserteilung einfach unterschrieben zurück. Anschließend erhalten Sie von uns die Auftragsbestätigung sowie die gegengezeichneten Exemplare der Netzanschlussverträge zurück.

Sobald Ihnen die Auftragsbestätigung vorliegt und der Baufortschritt die Herstellung der Netzanschlüsse erlaubt, wird unsere Technische Montage einen Termin zur Anschlussherstellung mit Ihnen vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

  • Die Hausanschlusswand muss verputzt sein, bzw. in Holzhäusern entsprechend den Richtlinien aufgebaut sein
  • Der Anschlussraum muss abschließbar sein
  • Die Anschlusstrasse muss frei sein
  • Es darf kein Gerüst im Bereich der Anschlusstrasse vorhanden sein

Ihre Fachfirma (eingetragener Vertragsinstallateur) reicht die notwendigen Antragsformulare bei den Stadtwerken Husum Netz GmbH in der Abteilung Energie.System.Dienste ein. Die Vordrucke liegen dem Installateur vor oder sind unter Rubrik Installateure abrufbar. Im Anschluss kann die Terminabsprache erfolgen.

Nach der Fertigstellung der Netzanschlüsse erhalten Sie eine Rechnung über die von uns erbrachten Leistungen, um deren Begleichung wir innerhalb der benannten Zahlungsfrist bitten. Sollten sich Fragen ergeben, sprechen Sie bitte den auf der Rechnung benannten Ansprechpartner an.

Team Energie.System.Dienste

Herr Becker, Herr Porath, Herr Lilge
04841 8997-216, -217, -222
esd@husumnetz.de